§ 1 G-GlBG 2005 Geltungsbereich

G-GlBG 2005 - Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz 2005 - G-GlBG 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Dieses Gesetz gilt

a)

für alle in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis oder in einem Ausbildungsverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehenden Bediensteten und

b)

für Personen, die sich um die Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband bewerben.

In Kraft seit 12.01.2005 bis 31.12.9999
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