Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024
Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung für die Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE (D1E) gemäß § 17a Abs. 2 FSG hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 12,40 Euro an die Behörde zu leisten.
In Kraft seit 01.07.2020 bis 31.12.9999
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