Art. 2 FLG. 1973

FLG. 1973 - Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Artikel II

(zu LGBl. Nr. 16/1995)

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 1995 in Kraft.

(2) § 45 Abs. 1 des Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetzes 1973 in der Fassung des Art. I findet auf Sonderteilungsverfahren keine Anwendung, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits rechtskräftig eingeleitet sind.

In Kraft seit 01.04.1995 bis 31.12.9999
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