§ 89 EisbG Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

EisbG - Eisenbahngesetz 1957

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Unter technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) versteht man Spezifikationen, die für jedes Teilsystem oder Teile davon im Hinblick auf die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gelten und die die Interoperabilität des Eisenbahnsystems gewährleisten.

In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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