Anl. 5 EBG 2012

EBG 2012 - Erdölbevorratungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024
MELDESCHEIN
für den Import von Mineralölen der Positionen

Position Österreichischer Gebrauchszolltarif

Menge (in kg)

Handelsübliche Warenbezeichnung

 

Drittland oder Mitgliedstaat der EU aus dem der Import erfolgt

 

Name und Anschrift des Importeurs/Empfängers

 

Datum des Importes/der Verbringung

Firmenmäßige Unterschrift

In Kraft seit 22.03.2020 bis 31.12.9999
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