§ 1 DBA-VO Geltungsbereich

DBA-VO - Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Diese Verordnung regelt die Aufstellung von Druckbehältern, die zum Lagern von Gasen und gasüberlagerten Inhaltsstoffen dienen und deren Produkt aus festgesetztem höchstem Betriebsdruck in Bar und Rauminhalt in Litern den Wert 3 000 (bar l) überschreitet.

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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