§ 4 DAG Verweisungen

DAG - Dienstgeberabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen des ASVG und B-KUVG verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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