§ 289 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024

§ 86 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 145/2003 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

In Kraft seit 31.12.2003 bis 31.12.9999
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