§ 4 Bgld. VbA Inkrafttreten

Bgld. VbA - Verordnung gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.05.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Der Titel, § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 3 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 30.06.2016 bis 31.12.9999
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