Burgenländische Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungsverordnung (Bgld. SGKennV) Fundstelle

Bgld. SGKennV - Burgenländische Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juli 2016 über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Burgenländische Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungsverordnung - Bgld. SGKennV)

StF: LGBl. Nr. 59/2016 [CELEX Nr. 32014L0027]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 3 Abs. 6 und § 18 Abs. 2 des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, wird verordnet:

In Kraft seit 04.08.2016 bis 31.12.9999
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