§ 16 Bgld. BSG Inkrafttreten

Bgld. BSG - Bgld. Bodenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen die §§ 6, 8 und 9 - nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die §§ 6, 8 und 9 treten am 1. 1. 1991 in Kraft.

(3) Die Verordnungen gemäß § 10 können bereits vor dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie dürfen jedoch erst am 1. 1. 1991 in Kraft treten.

(4) § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 30.11.2018 bis 31.12.9999
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