Ausübungsvorschriften für Adressenbüros (AV-AB) Fundstelle

AV-AB - Ausübungsvorschriften für Adressenbüros

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024

Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 27. März 1979 über Ausübungsvorschriften für Adressenbüros
StF: BGBl. 157/1979

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 54 Abs. 2 und des § 69 Abs. 2 GewO 1973 wird verordnet:

In Kraft seit 01.07.1979 bis 31.12.9999
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