§ 725 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024

§ 7 Z 1 lit. e in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2019 tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft und ist auch auf Sachverhalte anzuwenden, die vor seinem Inkrafttreten verwirklicht wurden.

In Kraft seit 24.07.2019 bis 31.12.9999
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