§ 2 AMSBhVO

AMSBhVO - AMS-Buchhaltungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.05.2024

Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. II Nr. 408/2003, außer Kraft.

In Kraft seit 09.02.2004 bis 31.12.9999
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