§ 166 Börsegesetz Sonderzuständigkeit des Landesgerichts für Strafsachen Wien

Börsegesetz - Börsegesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.05.2024

Das Hauptverfahren wegen Straftaten nach den §§ 163, 164 obliegt dem Landesgericht für Strafsachen Wien.

In Kraft seit 03.01.2018 bis 31.12.9999
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