Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 AÜG

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TE UVS Steiermark 2007/05/07 30.12-46/2006

Der Bezirkshauptmann von Liezen, Politische Expositur Gröbming, hat den nunmehrigen Berufungswerber wegen einer Tat bestraft, die als Verletzung des § 87 Abs 3 erster Satz Bauarbeiterschutzverordnung - BauV qualifiziert wurde und im Straferkenntnis wie folgt umschrieben ist: Tatzeit: 08.05.2006 gegen 11.20 Uhr Tatort: Baustelle, A-A, A 1, Zubau Stallgebäude, Bauherr J S Ihre Funktion: Arbeitgeber(in) 1. Übertretung In angeführter Funktion sind Sie für folgende Verwaltungsübertretungen vera... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.05.2007

RS UVS Steiermark 2007/05/07 30.12-46/2006

Rechtssatz: Eine Baugesellschaft, der der Bauherr neben der Bauplanung nur den Auftrag zur Heranziehung eines Zimmerers erteilt hatte, kann nicht als Arbeitgeber einer Person angesehen werden, die aus Kostengründen vom Bauherrn als Bauhelfer beigestellt wurde, selbst wenn diese Person unter den Anweisungen eines Vorarbeiters der Baugesellschaft arbeitete. Da der Berufungswerber den Bauauftrag nur unter der Bedingung erlangte, dass der Bauherr die Bauhelfer beistellt, sowie an der Abmachung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.05.2007

TE UVS Niederösterreich 2002/06/20 Senat-BN-99-275

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X wurde der Beschuldigte wegen Übertretung des § 28 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 18 AuslBG mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass der Beschuldigte als handelsrechtliche Geschäftsführerin der L****** GesmbH mit dem Sitz in 2*** T*****, L******** 1, zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft am 26.8.199... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.06.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/06/20 Senat-BN-99-275

Rechtssatz: Wird ein in der äußeren Form eines Werkvertrages erteilte Frachtauftrag (auch Subauftrag) mit einem vom Werkbesteller unentgeltlich zur Verfügung gestellten LKW durchgeführt, so ist der Tatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 AÜG zur Gänze erfüllt. Desgleichen ist davon auszugehen, dass im Fall der unentgeltlichen Überlassung des LKW durch den Erteiler des Frachtauftrages (Werkbesteller) durch diese Zurverfügungstellung des notwendigen Betriebsmittels auch die für die Annahme einer Arbeit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 20.06.2002

TE UVS Wien 2002/06/12 07/A/03/10808/2001

1.  Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: ?Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs 1 VStG) der L-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Überlasserin im Sinne des § 3 Abs 2 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) der Firma H-BV, Niederlassung Österreich als Beschäftiger im Sinne des § 3 Abs 3 AÜG Frau Jasmina G und Fra... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.06.2002

RS UVS Wien 2002/06/12 07/A/03/10808/2001

Rechtssatz: Grundsätzlich kann auch die Gebäudereinigung, so auch die Reinigung von Hotelzimmern, im Rahmen eines Werkvertrages erfolgen, wobei insbesondere dann keine Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, wenn das zu erbringende Werk, der vom Werkunternehmer geschuldete Erfolg, hinreichend präzise bestimmt ist, der Werkunternehmer für die Erbringung dieses Erfolges haftet, der Werklohn sich nicht nach Stunden sondern erbrachter Leistung (gereinigte Objekte) bemisst, die zu Erbringung des ges... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.06.2002

RS UVS Kärnten 2002/03/14 KUVS-K1-49/5/2002

Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte über Vermittlung einer Firma einen kroatischen Lenker auf seinem Sattelkraftfahrzeug, bezahlt die Kosten des Ausländers an die Firma A, so ist er trotzdem als Beschäftiger des Ausländers anzusehen, da es für die Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entscheidend ist, ob die genannten Ausländer vom Unternehmen des Berufungswerbers, sei es als unmittelbarer Arbeitgeber, sei es als Beschäftiger überlassener Arbeitskräfte im Sinne des Auslän... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.03.2002

TE UVS Tirol 2001/06/26 2001/K1/001 bis 013-5

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 15.11.2000, Zahl B: Ub-2/1386/2000, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T. mit dem Sitz in R. zu verantworten, dass durch die genannte Gesellschaft der litauische Staatsangehörige E., geb. 22.12.1963, wohnhaft in L., am 09.05.2000 als Kraftfahrer für das Sattelkraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen KU- (A) und KU- (A) beschäftigt wurde, obwohl dem Unternehmen für diesen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.06.2001

RS UVS Tirol 2001/06/26 2001/K1/001 bis 013-5

Rechtssatz: Die von der Liechtensteiner Firma überlassenen (angeblich) selbstständigen Fahrer sind deswegen als Fahrer des österreichischen Unternehmens des Berufungswerbers anzusehen, da sie seinen Weisungen unterworfen waren, seine Fahrzeuge und Einrichtungen benützt haben und keine unterschiedliche Arbeitsleistung im Vergleich zu den übrigen Fahrern geliefert haben. Mindestens die ersten drei Voraussetzungen (die bloß alternativ vorliegen müssen) des § 4 Abs 2 Arbeitsüberlassungsgesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 26.06.2001

TE UVS Tirol 2001/02/06 2000/7/084-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XX GmbH mit dem Sitz in Tirol zu verantworten, dass durch die genannte Gesellschaft der ungarische Staatsangehörige L. T., geb. 13.04.1967, wohnhaft in Ungarn am 29.04.2000 als Kraftfahrer für das Sattelkraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen XXX (A) und XXY (A) beschäftigt wurde, obwohl dem Unternehmen für diesen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.02.2001

RS UVS Kärnten 1998/05/26 KUVS-1016/8/97

Rechtssatz: Überlassung von Arbeitskräften ist die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte. Wesentliches Merkmal der Arbeitskräfteüberlassung ist die Eingliederung der überlassenen Arbeitskraft in den fremden Betrieb. Der Beschäftiger muß das arbeitsbezogene Verhalten der überlassenen Arbeitskraft wie ein Arbeitgeber bestimmen und für die Dauer des Arbeitseinsatzes den Anspruch auf Arbeitsleistung im eigenen Namen geltend machen können, im Sinne der im § 4 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.05.1998

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