Entscheidungen zu § 4 AÜG

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16 Dokumente

Entscheidungen 1-16 von 16

RS UVS Oberösterreich 2007/08/14 VwSen-280959/13/Kl/Pe

Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs.1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 idF BGBl. II Nr. 309/2004 (zum Tatzeitpunkt geltende Fassung) gilt dieses Bundesgesetz für die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer im Sinn dieses Bundesgesetzes sind alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind. Arbeitgeber im Sinn dieses Bundesgesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechts oder eingetra... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.08.2007

RS UVS Burgenland 2004/11/17 019/11/04029

Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war nach den Sachverhaltsfeststellungen die Vereinbarung zwischen P** und e** von vorneherein dadurch bestimmt, dass die e** zwei Arbeitskräfte benötigte und angefordert hat. Damit wurde aber gerade nicht ein bestimmter Erfolg Vertragsinhalt bzw von der P** geschuldet, vielmehr kam es gerade auf das Zurverfügungstellen der Arbeitskräfte an. Auch wenn die Montage der Hängeleuchten Vereinbarungsinhalt geworden ist, handelte es sich bloß um eine zusätzliche An... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 17.11.2004

TE UVS Wien 2004/02/16 07/S/04/8635/2002

Am 26.8.2002 erging durch den Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, unter AZ.: MBA 10 ? S 13992/01, gegen Herrn Ing. Adalbert V ein Straferkenntnis mit folgender Tatanlastung: ?Sie haben als gemäß § 9 Abs 2 VStG verantwortlicher Beauftragter der Arbeitsgemeinschaft W (P/ S), technische Geschäftsführung in M, J-gasse zu verantworten, dass die P-AG mit Sitz in Wien, A-gasse, welche Gesellschafterin der ARGE W ist, am 19.7.2001 auf der Baustelle in M, S-stra... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.02.2004

TE UVS Wien 1997/06/25 07/08/691/95

Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie sind als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ, als handelsrechtlicher Geschäftsführer, der C-gesellschaft mbH, Wien, S-Straße, dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft am 24.3.1994 in E auf der Baustelle Pavillon der Oberösterreichischen Landesausstellung, zehn ausländische Staatsbürger, und zwar die polnischen Staatsbü... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.06.1997

RS UVS Steiermark 1995/07/17 303.11-5/95

Rechtssatz: Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen einer Ausländerbeschäftigung ist unter den nachstehenden Gegebenheiten anzunehmen, wofür der handelsrechtliche Gesellschafter einer Bau Ges.m.b.H, die persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (Bau Ges.m.b.H. u. Co KG) gewesen ist, verantwortlich war: Die slowenischen Kommanditisten der betreffenden, von der Bau Ges.m.b.H für Subaufträge herangezogenen KEG, die nur untergeordnete Geschäftsanteile besaßen, wurden d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.07.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/06/26 VwSen-250360/33/Lg/Bk

Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, daß zwischen dem Berufungswerber und der OEG (im Rahmen ihrer "Teilrechtsfähigkeit" - § 124 Abs.1 HGB; vgl Kastner-Doralt-Nowotny, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts, 5. A, 34f, 83ff) Verträge über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen wurden. Es stellt sich die Frage, ob die Erbringung der Arbeitsleistungen durch die Gesellschaft der OEG als Beschäftigung durch den Berufungswerber qualifiziert werden kann... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.06.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/06/12 VwSen-250391/17/Lg/Bk

Rechtssatz: Für die begriffliche Unterscheidung von Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung wird als maßgeblich erachtet, ob der Überlasser das Unternehmerrisiko trägt (vgl die Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 27.1.1987, 14 Ob 224/86 zur Rechtslage vor dem BG BGBl. Nr. 196/1988 (betreffend das Stammgesetz des AÜG sowie die Anpassung des § 9 Abs.4 und 5 AMFG) sowie - unter Hinweis auf diese Entscheidung - das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.11.1990, Zl. 90/... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.06.1995

RS UVS Steiermark 1994/11/16 30.11-161/93

Rechtssatz: Keine Beschäftigung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG im Wege einer Arbeitskräfteüberlassung nach § 4 AÜG, sondern ein echter Werkvertrag liegen im folgenden Falle vor: der Werkbesteller (eine Bau-GmbH) erteilt dem Werkunternehmer (ebenfalls eine GmbH) den Auftrag für Abbruch- und Putzarbeiten auf einem abgegrenzten Baustellenbereich (Gesamtfläche 500 m2) zu einem Quatratmeterpreis von S 60,--, wobei die Arbeiten ausschließlich von der (ausländischen) Arbeitspartie des Werkunter... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.11.1994

TE UVS Wien 1994/07/21 07/01/447/93

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie waren als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des §9 Abs1 VStG 1950 idgF der Firma M GesellschaftmbH dafür verantwortlich, daß von dieser Gesellschaft am 17.9.1991 zwischen 11.00 und 12.30 Uhr bei der Werkstoffrückgewinnung in Wien, A-straße, der jugoslawische Staatsbürger Toplica M... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 21.07.1994

RS UVS Wien 1994/07/21 07/01/447/93

Beachte VwGH 21.3.1995, Zl 94/09/0345, Ablehnung Rechtssatz: Aber auch das zur tatsächlichen Durchführung des Vereinbarten durchgeführte Beweisverfahren und eine Beurteilung des wirtschaftlich Gewollten unter Heranziehung der Abgrenzungsmerkmale nach §4 Abs2 Z1 bis 4 AÜG indiziert das Vorliegen von Arbeitskräfteüberlassung: Insbesondere hat das diesbezügliche Beweisverfahren ergeben, daß die H etwa mit dem verfahrensgegenständlichen Ausländer einen Dienstvertrag geschlossen, diesen b... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.07.1994

RS UVS Wien 1994/07/21 07/01/447/93

Beachte VwGH 21.3.1995, Zl 94/09/0345, Ablehnung Rechtssatz: Insgesamt indiziert der Inhalt der getroffenen Vereinbarung nicht das Vorliegen eines "Werkvertrages", auch liegt nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung Arbeitskräfteüberlassung vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.07.1994

RS UVS Wien 1994/07/21 07/01/447/93

Beachte VwGH 21.3.1995, Zl 94/09/0345, Ablehnung Rechtssatz: Das zum Inhalt des Vertrages durchgeführte Beweisverfahren hat ergeben, daß zwischen der M und der H die Durchführung von Müllsortierungsarbeiten, ohne mengen- und/oder zeitmäßige Konkretisierung, auf dem Gelände der M sowie Bezahlung nach Kubikmetern vereinbart war. Die vereinbarte Leistungsverpflichtung bestand sohin primär in der Erbringung bestimmter Arbeitsleistungen, nämlich Sortierarbeiten, wobei die Erbringung diese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.07.1994

RS UVS Wien 1994/07/21 07/01/447/93

Beachte VwGH 21.3.1995, Zl 94/09/0345, Ablehnung Rechtssatz: Nach §4 Abs1 AÜG ist für die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt, der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Der in Frage stehende Sachverhalt ist sohin am wirtschaftlich Gewollten und nicht an der Benennung des Geschehens oder zu Geschehenden zu messen. So ist zwar vorerst vom Geschäftsinhalt der Vereinbarung auszugehen, ausschlaggebend ist j... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.07.1994

TE UVS Wien 1993/11/05 07/13/695/93

Begründung: Dem Berufungswerber war zur Last gelegt worden: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Erich P GmbH mit Sitz in Wien, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 2.10.1992, um 10.45 Uhr auf der Baustelle in Wien, W-straße 1) Herrn Semsudin S, jugoslawischer Staatsangehöriger, geb 1960, als Maurer, 2) Herrn Mirsad S, jugoslawischer Staatsangehöriger, geb 1965, als Maurer und 3) Herrn Muzaf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.11.1993

RS UVS Wien 1993/11/05 07/13/695/93

Beachte Ablehnung der Behandlung der Beschwerde durch den VwGH, Zl 93/09/0503 vom 21. Jänner 1994 Rechtssatz: Zweck des §4 AÜG ist die Ermöglichung der Aufdeckung von durch unzutreffende Bezeichnungen getarnte Arbeitskräfteüberlassungen. Der in ihm festgehaltene Beurteilungsmaßstab gilt jedoch nur für die Sachverhaltswürdigung und nicht auch für die Klärung von Rechtsfragen. Hiedurch wird die von unserer Rechtsordnung garantierte Gestaltungs- und Vertragsfreiheit keineswegs eingeschr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.11.1993

RS UVS Oberösterreich 1991/10/09 VwSen-220019/4/Gu/Kf

Rechtssatz: Kein Nachweis einer konzessionspflichtigen Tätigkeit mangels Erfüllung der Merkmale des Gewerbes. Inhalt und Umfang der Konzession zur Überlassung von Arbeitskräften können hilfsweise - jedoch eingeschränkt infolge des Zweckes der Regelung als Dienstnehmerschutzvorschrift - nach dem AÜG ermittelt werden. Keine Aufnahme der Strafverfolgung durch den UVS wegen des Verdachtes einer anderen Übertretung der Gewerbeordnung - hier: unbefugte Ausübung eines Anmeldungsgewerbes, insbeson... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.10.1991

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