Norm: AHG §1 Abs1 AAHG §1 Abs3WAG idF BGBl Nr 753/1996 §1 Abs1WAG idF BGBl Nr 753/1996 §3 Abs3
Rechtssatz: Die Bundeswertpapieraufsicht (BWA) hatte nicht die Stellung eines Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 und Abs 3 AHG. Das Verhalten von Organen dieser Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit in Wahrnehmung der Wertpapieraufsicht ist ausschließlich dem Bund als Rechtsträger zuzurechnen. Entscheidungstext... mehr lesen...