Der Beschwerdeführer stand zuletzt bis 30. Juni 1997 als Kundenbetreuer bei einer Versicherungsgesellschaft in Beschäftigung. Ab 27. Juli 1997 bezog er Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Der Rektor der Universität Wien ließ den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 6. August 1997 zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung Rechtswissenschaften zu. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, vom 24. Februar 1998 wurde dem Beschwerdeführer die Stud... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;StudBerG;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob jemand, der sich auf die Ablegung von Prüfungen nach dem Studienberechtigungsgesetz vorbereitet, nach § 12 Abs 3 lit f AlVG als nicht arbeitslos gilt (Hinweis E 23. Juni 1998, 97/08/0648). Europe... mehr lesen...
Der 1952 geborene Beschwerdeführer beantragte am 20. März 1998 die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung Biologie sowie die Ausstellung des Studienberechtigungszeugnisses für diese Studienrichtung. Auf dem als "Vorschläge des Referenten" überschriebenen Teil des Antragsformulares findet sich folgende handschriftliche Bemerkung: "Ich es sinnlos erachte, dass jemand ohne Absicht zu studieren um die Zulassung ansucht" sowie unter der Überschrift... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: StudBerG §2 Abs1 Z1;StudBerG §2;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 1 Z. 1 StudBerG ist für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung Voraussetzung, dass - soweit dem im Beschwerdefall Bedeutung zukommt - die Absicht des Antragstellers bestehen muss, "ein bestimmtes ordentliches Studium durchzuführen". Die Notwendigkeit der Konkretisierung der Studienabsicht ist auch in den Erl... mehr lesen...
Am 19. Jänner 1989 (eingelangt am 23. Jänner 1989) stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Erdwissenschaften an der Universität Wien und brachte vor, er habe durch die Ablegung der Beamten-Aufstiegsprüfung und von Teilprüfungen in den Lehrgängen zur Studienberechtigungsprüfung 82/83 bis 84/85 eine erfolgreiche außerberufliche Vorbildung erworben, die eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehe. ... mehr lesen...