1.1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1979 sprach die mitbeteiligte Partei aus, daß K zur Beschwerdeführerin (auf Grund seiner Geschäftsführertätigkeit) in keinem die Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG begründenden Beschäftigungsverhältnis stehe, und lehnte die für K. am 4. Mai 1979 erstattete Anmeldung ab 1. Mai 1979 ab. Mit Bescheid vom 22. August 1980 wies der Landeshauptmann von Wien den von der ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1438;ABGB §1440;EO §35;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Eine Kompensation iSd § 1438 ff ABGB setzt unter anderem voraus, daß Forderung und Gegenforderung einander aufrechenbar im Sinne der Liquidität gegenüberstehen. Eine solche ist aber jedenfalls dann zu verneinen, wenn für Forderung und Gegenforderung ve... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Landstraße - vom 14. Jänner 1985 wurde über die Beschwerdeführerin wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarreststrafe 30 Stunden) verhängt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin einen auf die Straffrage beschränkten Einspruch. Über diesen entschied die Wiener Landesregierung mit Bescheid vom 23. Mai 1985 dahin, daß dem Einspruch keine Fol... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Simmering - vom 6. Februar 1985 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzarreststrafe zwei Tage) verhängt. Der Beschwerdeführer erhob Einspruch nur hinsichtlich der Strafhöhe. Mit Bescheid vom 26. März 1985 gab die Wiener Landesregierung gemäß § 49 Abs. 2 VStG und § 66 Abs. 4 AVG dem als Berufung anzusehend... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde überhaupt keine Vollstreckbarkeitsbestätigung erteilt, so ist kein Raum für einen Abspruch über eine solche (Hinweis E 16.6.1987, 85/07/0311; E 30.10.1990, 88/04/0147; E 23.10.1986, 86/02/0103, VwSlg 12278 A/1986; Walter-Mayer, Grundriß des österr Verwaltungsverfah... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z14;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine Geldstrafe nach Aufforderung ohne weitere Exekutionsschritte bezahlt, so ist ein Anspruch auf Erlassung einer Vollstreckungsverfügung nicht gegeben, weil die Vollstreckungsbehörde gar nicht vor die Entscheidung gestellt ist, ob sie den Verwaltungs... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 30. September 1987 richtete die Beschwerdeführerin an den Stickereiförderungsausschuß der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg folgenden Antrag: "Im Namen unserer Mandantin, mj. N, vertreten durch ihre Mutter, NM, A-Gasse 50, Y, stellen wir den Antrag, für nachfolgende Bescheide der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg, Stickereiförderungsausschuß, mit welchem Unterstützungsbeiträge nach dem Stickereiförderungsgesetz gewährt wurden, neue... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn Vollstreckbarkeitsbestätigungen keine Bescheide darstellen (Hinweis B 18.11.1949, 1255/49, VwSlg 1098 A/1949), so hat der Abspruch über einen Antrag auf Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigungen, wenn die Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung - im begehrten Umfang - verweiger... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Stadt St. Pölten vom 16. Juli 1985 wurde dem Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einen Rückstandsausweis betreffend Wasserabgaben für die Jahre 1982 und 1983 keine Folge gegeben. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei die beschwerdeführende Gesellschaft Inhaberin eines Wasserleitungsanschlusses in St. Pölten. Für den Wasserbezug in den Jahren 1982 und 1983 s... mehr lesen...
Index: L10103 Stadtrecht NiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §12 Abs2;AbgEO §13;AbgEO §15;AbgEO §2 Abs1;EO §35;GdwasserleitungsG NÖ 1978 §18;LAO NÖ 1977 §177 idF 3400-2 ;Statut Sankt Pölten 1977 §35;VVG §3 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 199... mehr lesen...
Index: L10103 Stadtrecht NiederösterreichL37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §12 Abs2;AbgEO §13 Abs1;AbgEO §13 Abs2;GdwasserleitungsG NÖ 1978 §18;Statut Sankt Pölten 1977 §35;VVG §3 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 144; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0128 E 29. März 1982 RS 1 ... mehr lesen...
Index: L94056 Ärztekammer Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AbgEO §4 impl;ÄrzteG 1984 §56 Abs2;ÄrzteG 1984 §57 Abs1;ÄrzteG 1984 §82;AVG §56;Beitrags- und UmlagenO ÄrzteK Stmk §43;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Kammerumlagen und Kammerbeiträgen (Zahlungsaufforderung) nach § 3 BeitragsO und UmlagenO ist ein -... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1440;EO §35;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Ein Hindernis für die Möglichkeit einer Kompensation stellt es allerdings dar, wenn für Forderung und Gegenforderung gänzlich verschiedene Rechtswegzulässigkeiten vorgesehen sind (vgl VwGH vom 7.12.1982, 82/07/0155, und vom 7.11.1986, 86/18/0193). Ein solches Hin... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Einwendungen iSd § 35 EO können dann auch auf Tatsachen gestützt werden, die schon vor der Entstehung des Titels entstanden waren, wenn der Verpflichtete gar nicht die Möglichkeit hatte, diese Tatsachen in einem der Entstehung des Titels vorangegangenen Verfahren geltend zu machen. (vgl dazu Heller-B... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Aufrechnung stellt einen tauglichen Oppositionsgrund dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070030.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 30.05.2012 mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Geht der Erlassung des Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft kein mit dem betroffenen Genossenschaftsmitglied durchgeführtes Verwaltungsverfahren voraus, so obliegt der Wasserrechtsbehörde in dem durch die Einwendungen des betroffenen Genossenschaftsmitgliedes eingeleiteten Verfahren festzuste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1438;EO §35;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3;
Rechtssatz: Fehlt es an konkreten Regelungen über die Kompensation (wie hier im WEG 1959 und in den Satzungen der Genossenschaft), so sind mangels solcher spezieller Vorschriften über die rechtl... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Einer Wassergenossenschaft kommt hinsichtlich des von ihr nach § 84 WRG 1959 ausgestellten Rückstandsausweises als verfügende Stelle im Sinne des § 3 Abs 2 VVG die Berechtigung zu, die Vollstreckbarkeit dieses Rückstandsausweises zu bestätigen. European Ca... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Da Wassergenossenschaften Behördenqualität nicht zusteht und diese sohin auch nicht zur Erlassung von Bescheiden befugt sind, hat über Einwendungen gegen Rückstandsausweise, die von einer Wassergenossensc... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §141;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Sieht eine noch nicht gem § 141 WRG 1959 angepasste Satzung einer Wassergenossenschaft, die auch durch die Änderung der Rechtslage gem § 141 WRG 1959 ihre Wirksamkeit noch nicht verloren hatte vor, dass die Vollstreckbarkeit von Rückstandsausweisen durch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §64 Abs2;B-VG Art130 Abs1 lita;B-VG Art130 Abs1 Z1 impl;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Rückstandsausweise und Vollstreckbarkeitsbestätigungen sind keine Bescheide iSd AVG. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakt... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §77 Abs1;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Die Entscheidung über Einwendungen gegen einen von einer Wassergenossenschaft ausgestellten Rückstandsausweis und über die erteilte Vollstreckbarkeitsbestätigung erfordert die Überprüfung, ob die Wassergenossenschaft bei Ausstellung des R... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Erhebung von Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis (hier: einer Wassergenossenschaft) und gegen eine Vollstreckbarkeitsbestätigung ist jedenfalls dann gegeben, wenn über die Frage der Berechtigung des dem Exekutionsverfahren zugrundeliegenden ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Der Abspruch über Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis bzw eine Vollstreckbarkeitsbestätigung hat in Bescheidform zu erfolgen, weil hiedurch die Rechtsstellung der Partei für das Vollstreckungsverfahren gestal... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Soweit die zwischen einer Wassergenossenschaft und ihren Mitgliedern über die Höhe einer Anschlussgebühr bzw über die Einwendungen gegen den diesbezüglichen Rückstandsausweis und seiner Vollstreckbarkeit bestehenden Differenzen nicht im Rahmen d... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1255/49 B 18. November 1949 VwSlg 1098 A/1949 RS 1 Stammrechtssatz In der Beschwerde wird die einem Erlass beigesetzte Vollstreckbarkeitsklausel angefochten. Zu diesem Punkt ist festzustellen, dass diese Klausel an sich keinen Bescheid darstellt, sondern - wie schon aus dem Wortlaut des §... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung hat gemäß § 7 Abs 4 EO die Titelbehörde (und nicht die Behörde, die die Bestätigung erteilt hat) zu entscheiden. Das ist dann, wenn ein Berufungsbescheid ergangen ist (auch wenn dieser auf Grund eines Einspruches gegen eine Strafverfügung gemäß § 49 Ab... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsnorm des § 3 Abs 2 VVG 1950 erstreckt sich in Ermangelung einer anderen, für die Entscheidung bestehenden Kompetenzvorschrift nicht nur auf die Entgegennahme der Einwendungen, sondern auch auf deren materielle Erledigung; das Gleiche muss auch bei Anträgen auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestäti... mehr lesen...
In der Jahreshauptversammlung der Wasserwerksgenossenschaft S - die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - wurde am 8. November 1973 unter Pkt. 9 der Tagesordnung beschlossen, für größere Zu- und Neubauten eine Anschlussgebühr in der Höhe von S 50,-- pro Quadratmeter einzuheben. In der Ausschusssitzung der Mitbeteiligten vom 29. Mai 1974 wurden sodann die Summen (Beträge) für die Mitglieder beschlossen, hinsichtlich der Beschwerdeführerin - ein Mitglied di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob in seinem an den Magistrat der Stadt Wien gerichteten Schriftsatz vom 5. April 1976 unter gleichzeitiger Bekämpfung der jeweiligen Vollstreckbarkeitsbestätigung Einwendungen gegen die die Kultussteuerbeträge betreffenden Rückstandsausweise der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vom 6. März 1974 und vom 5. Dezember 1975. Mit dem Vorbringen, dass über diese Anträge durch den Magistrat der Stadt Wien bis dahin nicht entschieden worden sei, verlangte der Be... mehr lesen...