Norm: EO §1 Z13 IILEO §7 Abs4 FIngKG §45VVG §3 Abs2
Rechtssatz: Vollstreckbarkeitsbestätigungen von Verwaltungsbehörden sind keine Bescheide sondern Beurkundungen, die allerdings für die Gerichte bindend sind. Entscheidungstexte 3 Ob 97/92 Entscheidungstext OGH 12.05.1993 3 Ob 97/92 Veröff: SZ 66/61 = EvBl 1993/167 S 663 3 Ob 1/93 E... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des geschlossenen Hofes F EZ 167 I KG H. Die Beklagten sind Mitglieder der Agrargemeinschaften U-Alpe, EZ 216 II KG K, und H-Alpe, EZ 171 II KG K. Ihre Anteile an diesen Liegenschaften sind mit ihren "Stammsitz"-Liegenschaften derart verbunden, daß der jeweilige Hofeigentümer nutzungsberechtigt ist. Johann H hat als Mitglied der genannten Agrargemeinschaften 52/605 Anteile an der U-Alpe und weitere 52/461 Anteile an der H-Alpe. Diese Anteile ve... mehr lesen...
Norm: EO §1 Abs1 Z13 IILEO §7 Abs4 FVVG §3 Abs2
Rechtssatz: Der auf dem Rückstandsausweis angebrachte Vermerk " stellt eine zwar nicht präzise, weil dem Wortlaut des § 3 Abs 2 VVG nicht entsprechende, aber nach seinem Inhalt eindeutige "Vollstreckbarkeitsklausel" dar. Die Aufhebung dieser Klausel muß der Verpflichtete im Falle ihrer Gesetzwidrigkeit (unrichtigkeit) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde erwirken. Entscheidun... mehr lesen...
Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertritt d... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C2EO §35 Abs2 CJN §1 CIcVVG §3 Abs2
Rechtssatz: Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich eines Rechtskomplexes, der für eine ausschließlich dem Verwaltungsverfahren vorbehaltene Entscheidung maßgebend ist (hier: negatives Feststellungsbegehren bezüglich eines Oppositionsgrundes gegenüber einem durch Verwaltungsbescheid begründeten Entschädigungsanspruch). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Wasserwerksverein wider die verpflichtete Partei auf Grund des Rückstandsausweises der betreibenden Partei vom 5. Juni 1959, der nach der Bestätigung der betreibenden Partei auf diesem Rückstandsausweis seit 27. Juni 1959 rechtskräftig und vollstreckbar ist, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der nach dem Rückstandsausweis rückständigen Genossenschaftsbeiträge und Nebengebühren im Betrag von 9356 S 30 g und der Exekutionsbewill... mehr lesen...
Norm: EO §1 IDEO §1 IIJEO §1 IILVVG §3 Abs2VVG §3 Abs3WRG §84
Rechtssatz: Ein mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehener Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft über rückständige Genossenschaftsbeiträge ist nach §3 Abs 2 VVG 1950 ein Exekutionstitel im Sinne des §1 EO. Die Wassergenossenschaft ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und zum unmittelbaren Einschreiten beim Exekutionsgericht nach §3 Abs 3 VVG 1950 berechtigt. ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IILGBG §38cGBG §41bVVG §3 Abs2
Rechtssatz: Wenn die obigen Bestimmungen in Einklang gebracht werden, so muß es für die Rechtfertigung einer im Sinne des § 38 lit c GBG erwirkten Vormerkung als hinreichend angesehen werden, wenn der bei der Vormerkung vorliegende unvollständige Tatbestand durch Beibringung eines mit der Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Rückstandsausweises, auf Grund dessen ein Pfandrecht zwangsweise einverlei... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAVVG §3 Abs2
Rechtssatz: Keine Einstellung einer auf Grund eines Verwaltungsbescheides, der mit der Bestätigung versehen ist, daß er keine, die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszuge unterliege, geführten Exekution nach dieser Gesetzesstelle, wenn der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...