Norm: VVG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Vollstreckungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) schreitet nicht selbst sondern namens des Berechtigten als betreibender Gläubiger ein. Als Berechtigter des gegen den Verpflichteten betriebenen Interessentenbeitrages auf Grund des dem Exekutionsantrag als Titel zugrunde gelegten Bescheides der Bezirkshauptmannschaft kommt allein die Gemeinde in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DevG §23VVG §3 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren zur Eintreibung von Geldstrafen, die nach § 23 DevG verhängt werden, kommt als Berechtigter allein der Bund in Betracht. Die Bezeichnung der betreibenden Partei hätte daher richtig lauten müssen: "Republik Österreich, vertreten durch die Bundespolizeidirektion Wien". Entscheidungstexte 7 Ob 424/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 ... mehr lesen...
Norm: ProkG §1 Abs2VVG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Vertretung der Republik Österreich durch eine Bezirkshauptmannschaft ist durch § 3 Abs 1 VVG nur dann gedeckt, wenn die Republik Österreich als Berechtigter aus dem Exekutionstitel hervorgeht. Entscheidungstexte 2 Ob 980/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 2 Ob 980/53 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ProkG §1 Abs2VVG §3 Abs1
Rechtssatz: Wenn die Vollstreckungsbehörde die Eintreibung einer Geldforderung zugunsten einer Gebietskörperschaft beim zuständigen Gericht veranlaßt, dann schreitet sie namens des Berechtigten als betreibenden Gläubigers ein. Entscheidungstexte 2 Ob 939/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 2 Ob 939/53 2 Ob 938/53 ... mehr lesen...