Index: 80/03 Weinrecht
Norm: WeinG 1961 §51 Abs2 litb;WeinG 1961 §51 Abs2 litc;WeinG 1961 §6 Abs2;
Rechtssatz: Besteht die Tathandlung in einem Zum-Verkauf-Bereithalten von Wein, dem unzulässigerweise Zucker zugesetzt worden ist, so stellt dies eine Übertretung gem § 51 Abs 2 lit c und keinesfalls eine solche gem § 51 Abs 2 lit b WeinG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...