Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 WeinG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1987/7/1 G78/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH ist ein Verfahren über eine Beschwerde anhängig, mit der sich der Bf. gegen eine am 5. November 1985 in seinem Weinbau- und Weinhandelsbetrieb in M durch einen Bundeskellereiinspektor ohne vorangegangenes Verwaltungsverfahren vorgenommene, offenbar auf §40 WeinG 1985 gegründete Beschlagnahme von vier Weinproben wendet. Der Bf. behauptet, durch diesen in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 01.07.1987

RS Vfgh 1987/7/1 G78/87

Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/03 Weinrecht
Norm: B-VG Art2 Abs1B-VG Art102WeinG 1985 §37 Abs1
Leitsatz: §37 Abs1 WeinG 1985 ist die entscheidende Zurechnungsregel dafür, daß die Bundeskellereiinspektoren ausschließlich für den BMLF (als ihm direkt unterstellte, relativ selbständige Hilfsorgane) handeln - keine "Übertretung" von hoheitlichen Aufgaben an die Bundeskellereiinspektoren; systematische und den Werdegang des Gesetzes so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.07.1987

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