Entscheidungen zu § 96 Abs. 1 KFG 1967

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TE UVS Tirol 2004/12/14 2004/24/072-2

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14.10.2004, Zl VK-22572-2004, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß zur Last gelegt, er habe am 31.07.2004 um 13.39 Uhr in der Gemeinde Leutasch auf der L 14 bei Strkm 11.150 in Fahrtrichtung Nord-Osten (Fahrtrichtung Grenze) das Kraftfahrzeug der Fahrzeugart Golf-Car der Marke Yamaha gelenkt, obwohl dieses nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen gewesen sei.   Der Berufungswerber habe dadu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 14.12.2004

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