Entscheidungen zu § 96 Abs. 6 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/25 91/03/0022

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 10. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - schuldig erkannt, er habe am 7. April 1989, 09.35 Uhr in Salzburg, Aribonenstraße (Kreuzungsbereich Bessarabierstraße) den Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen O nnnn1 zum Halten abgestellt und c) die Alarmblinkanlage eingeschaltet, obwohl das Fahrzeug keine Panne gehabt habe, d) die Warnleuchte eingeschaltet, o... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 91/03/0022

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs2;KFG 1967 §96 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030022.X04 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

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