Entscheidungen zu § 76 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 107

RS Vwgh 1990/9/21 90/11/0047

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Erschöpft sich der normative Inhalt des Berufungsbescheides in der Anordnung der Entziehung der Lenkerberechtigung mit Wirkung ab Erlassung dieses Bescheides für einen Zeiraum von 3 Monaten abzüglich der Zeit von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines bis zu dessen " vorläufigen Wiederausf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/6 90/03/0050

Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, daß er am 19. Dezember 1989 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten und bereits "ausfuhrverzollten" Lkw-Zug, nachdem er das Ortsgebiet von Salzburg bereits verlassen und die österreichische Grenzkontrolle bereits passiert gehabt habe, zur Durchführung der Einfuhrverzollung seines Ladegutes in die Bundesrepublik Deutschland am Grenzübergang Freilassing/Saalbrücke gestanden sei und der bayrischen Grenzpolizei bereits Reisepaß und "... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.07.1990

RS Vwgh 1990/7/6 90/03/0050

Index: 35/02 Zollgesetz40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §5 Abs3;KFG 1967 §76 Abs1;VStG §2;ZollG 1988 §11 Abs1 litc;ZollG 1988 §11 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0155 90/03/0156 90/03/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 90/11/0030 1 Stammrechtssatz Das Argument, daß die Abnahme des Führe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/3 90/11/0030

Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, daß er am 19. Dezember 1989 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten und bereits "ausfuhrverzollten" Lkw-Zug, nachdem er das Ortsgebiet von Salzburg bereits verlassen und die österreichische Grenzkontrolle bereits passiert gehabt habe, zur Durchführung der Einfuhrverzollung seines Ladegutes in die Bundesrepublik Deutschland am Grenzübergang Freilassing/Saalbrücke gestanden sei und der bayrischen Grenzpolizei bereits Reisepaß und "... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.1990

RS Vwgh 1990/7/3 90/11/0030

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)11/01 Staatsgrenzgesetz35/02 Zollgesetz40/01 Verwaltungsverfahren49/04 Grenzverkehr90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art3;GrenzabfertigungsAbk BRD 1955;KFG 1967 §76 Abs1;Notenwechsel BRD 1980 Grenzübergang Freilassing Saalbrücke;StaatsgrenzG 1973;VStG §2;ZollG 1988 §11 Abs1 litc;ZollG 1988 §11 Abs4;
Rechtssatz: Das Argument, daß die Abnahme des Führerscheines nach § 76 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1990

RS Vwgh 1990/7/3 90/11/0030

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)35/02 Zollgesetz40/01 Verwaltungsverfahren49/04 Grenzverkehr90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art3;GrenzabfertigungsAbk BRD 1955;KFG 1967 §76 Abs1;Notenwechsel BRD 1980 Grenzübergang Freilassing Saalbrücke;VStG §2;ZollG 1988 §11 Abs1 litc;ZollG 1988 §11 Abs4;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß " die Grenzübertrittsstelle als Beginn des österreichischen Straßennetzes anzusehe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/12 89/11/0253

Aufgrund des Vorbringens der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, soweit es übereinstimmt, steht folgender Sachverhalt fest: Am 2. September 1989 gegen 0.15 Uhr fuhr der für den Beschwerdeführer zugelassene Pkw Marke VW von der Hameaugasse in Wien 19 kommend nach links abbiegend in die Keylwerthgasse ein. Angesichts dort befindlicher Sicherheitswachebeamter hielt der Pkw an. Die sechs Insassen des Pkws verließen das Fahrzeug. Der von einem Sicherheitswachebeamten ange... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/12 89/11/0297

Aus der Beschwerde, der Gegenschrift der belangten Behörde, der Replik des Beschwerdeführers zu dieser Gegenschrift und aus den in Ablichtung vorgelegten Aktenteilen betreffend ein (mit dem gegenständlichen Vorfall im Zusammenhang stehendes) Verwaltungsstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 ergibt sich folgender unbestrittener Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (ein Berufskraftfahrer) wurde im Zusammenhang mit seiner Heimfahrt nach ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/11/0297

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/03/06 89/11/0257 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989110297.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/11/0253

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Führerscheinabnahme ist es entscheidend, ob die Sicherheitsorgane situationsbedingt aufgrund des Verhaltens der betreffenden Person den Eindruck haben konnten, sie befinde sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, der ihre Fähigkeit zum Lenken eines Kraftfahrzeuges ausschließt, und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/11/0253

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Für die Annahme der Lenker werde in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand den Pkw in Betrieb nehmen, ist ohne Bedeutung, ob er bei der Amtshandlung die Zündschlüssel des Pkws bei sich hatte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989110253.X04 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/11/0297

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Die vorläufige Abnahme des Führerscheines in der Wohnung des Lenkers war berechtigt, weil der einschreitende Gendarmeriebeamte auf Grund seines Wissensstandes, daß der Lenker berufsmäßig um 6,00 Uhr Früh regelmäßig einen Schulbus lenkt, und des hohen Ausmaßes der beim Lenker festgestellten Alkoholisierung davon ausgehen konnte, es bestehe die begrün... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/11/0253

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/03/06 89/11/0257 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989110253.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/11/0253

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Eine lallende Aussprache und Schwanken beim Gehen stellt neben Alkoholgeruch der Atemluft ein Verhalten dar, das auf das Straßenaufsichtgsorgan den subjektiven Eindruck machen kann, der Lenker befinde sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand iSd § 76 Abs 1 KFG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/6 89/11/0257

Die Beschwerde richtet sich gegen die am 15. September 1989 um 23.23 Uhr in Horn erfolgte vorläufige Abnahme des Führerscheines des Beschwerdeführers durch Beamte des Gendarmeriepostenkommandos Horn. Der Beschwerdeführer beantragt, diese Maßnahme kostenpflichtig für rechtswidrig zu erklären. Die Bezirkshauptmannschaft Horn hat eine Gegenschrift erstattet und darin die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde beantragt. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Der - im wese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.03.1990

RS Vwgh 1990/3/6 89/11/0257

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hat die Annahme von Organen des öff Sicherheitsdienstes gem § 76 Abs 1 KFG, eine bestimmte durch Alkohol in ihrer Fähigkeit, ein Kfz zu lenken, beeinträchtigte Person werde in diesem Zustand ein Kfz lenken, in Betrieb nehmen oder versuchen, es in Betrieb zu nehmen, als ungerechtfertigt qualifiziert und dementsprechend die vorläufige Führers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.1990

RS Vwgh 1990/3/6 89/11/0257

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0026 E 22. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die vorläufige Abnahme des Führerscheines ist eine Sicherungsmaßnahme, die im Interesse der Verkehrssicherheit gesetzt wird. Sie soll verhindern, dass eine Person als Lenker eines Kraftfahrzeuges am Straßenverkehr teilnimmt, ob... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.1990

RS Vwgh 1990/3/6 89/11/0257

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Von einem für die Gendarmeriebeamten erkennbar abgeschlossenen Lenkvorgang (iSd Jud zu § 76 Abs 1 KFG) kann keine Rede sein, wenn der Lenker an einem anderen als dem Abstellort wohnhaft ist, das Kfz bereits vom Unfalls- zum nahegelegenen Abstellort gelenkt hat, und das Ausmaß der Beschädigung nicht dergestalt war, daß es ausgeschlossen erschien, der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/23 89/11/0238

Gegen die aus dem Spruch: ersichtliche (die Angabe der Zeit in der Beschwerde mit "11.8.1989 um ca. 23.30 Uhr" beruhte offenbar auf einem Versehen und wurde vom Beschwerdeführer auch der zugrundeliegenden Anzeige entsprechend nachträglich richtiggestellt) und der belangten Behörde zuzurechnende Maßnahme richtet sich die vorliegende, auf Art. 131a B-VG gestützte Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde beruft sich zur Rechtfertigung der gegen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.1990

RS Vwgh 1990/1/23 89/11/0238

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §73 Abs4;KFG 1967 §76 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die gegen die vorläufige Abnahme des Führerscheines gerichtete Beschwerde ist nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß im darauffolgenden Entziehungsbescheid der Beginn der Entziehungsdauer gem § 73 Abs 4 KFG ab dem Tag der vorläufigen Abn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.1990

RS Vwgh 1990/1/23 89/11/0238

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0117 E 28. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die vorläufige Abnahme des Führerscheines ist eine Sicherungsmaßnahme, die im Interesse der Verkehrssicherheit gesetzt wird. Sie soll verhindern, dass eine Person als Lenker eines Kfz am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl sie sich in einem Zustand befindet, in dem sie das Kfz nicht z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.1990

RS Vwgh 1989/12/13 89/02/0103

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausfolgung des gemäß § 76 Abs 1 KFG vorläufig abgenommenen Führerscheines "deklariert" nicht dessen Gültigkeit im Sinne des § 71 Abs 3 KFG und stellt auch keinen Beweis hiefür dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020103.X01 Im RIS seit 19.01.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/9/12 89/11/0039

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/11/0043 89/11/0045 89/11/0044 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0129 E 13. März 1985 VwSlg 11700 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die in § 76 Abs 1 zweiter Satz KFG 1967 vorgesehene Ausfolgung einer Abnahmebestätigung ist eine reine Ordnungsvorschrift, deren Verl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/9/12 89/11/0039

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/11/0043 89/11/0045 89/11/0044 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0129 E 13. März 1985 VwSlg 11700 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Für eine vorläufige Abnahme des Führerscheines genügt es, dass das Organ der öffentlichen Sicherheit die begründete Vermutung hegen d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/9/12 89/11/0039

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/11/0043 89/11/0045 89/11/0044
Rechtssatz: Die Verweigerung einer gemäß § 5 Abs 2 StVO verlangten Atemluftprobe stellt kein Verhalten einer Person im Sinne des § 76 Abs 1 KFG dar. Als ein solches Verhalten ist aber ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/9/12 89/11/0039

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §76 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/11/0043 89/11/0045 89/11/0044
Rechtssatz: Die Ausfolgung einer nicht dem § 76 Abs 1 KFG entsprechenden Bestätigung sowie eine mündlich erteilte, unrichtige Belehrung über die Wiedererlangung des Führerscheines sin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/9/12 89/11/0039

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §76 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/11/0043 89/11/0045 89/11/0044 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0026 E 22. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die vorläufige Abnahme des Führerscheines ist eine Sicherungsmaßnahme, die im Interesse der Verke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/3/28 88/11/0117

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Die vorläufige Abnahme des Führerscheines ist eine Sicherungsmaßnahme, die im Interesse der Verkehrssicherheit gesetzt wird. Sie soll verhindern, dass eine Person als Lenker eines Kfz am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl sie sich in einem Zustand befindet, in dem sie das Kfz nicht zu beherrschen imstande ist. Es muss daher für die Organe des öffentli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1989

RS Vwgh 1989/3/28 88/11/0117

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Die vorläufige Abnahme des Führerscheines ist nicht gerechtfertigt, wenn auf Grund des Totalschadens am PKW des Lenkers auszuschließen ist, dieser werde den PKW in den Nächsten Stunden (d. h. während seines die Fähigkeit dazu ausschließenden Zustandes) lenken, und auch kein Grund für die Annahme vorhanden ist, er werde in dieser Zeit allenfalls ande... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1989

RS Vwgh 1989/3/28 88/11/0117

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Die Abnahme des Führerscheines ist keinesfalls als Strafe oder sonstige Sanktion für vorangegangenes rechtswidriges Verhalten, sondern vielmehr als ausschließlich in die Zukunft gerichtetes, allfälliges rechtswidriges Verhalten verhinderndes behördliches Handeln zu werten. Wenn somit die betreffenden Umstände die Annahme nahe legen, die betreffende ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1989

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