Entscheidungen zu § 75 Abs. 4 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 42

TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/18 99/11/0337

Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Dezember 1999, Zl. 99/11/0268, hingewiesen. In der Begründung: dieser Entscheidung ist das Verwaltungsgeschehen von der Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 5. Oktober 1995 an wiedergegeben. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. Juni 1997 - der in der
Begründung: des zit. Erkenntnisses ebenfalls a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.2000

RS Vwgh 2000/1/18 99/11/0337

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs4;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110337.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/14 99/11/0268

Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 5. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer (u.a.) gemäß § 75 Abs. 2b KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Dauer von drei Monaten entzogen. Die an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Beschwerde blieb in Ansehung des Entziehungsausspruches erfolglos (Erkenntnis vom 19. Dezember 1996, Zl. 95/11/0413). Die Entziehungszeit endete mit Ablauf der Dreimonatsfrist ab Rechtskraft (= Zustellung) des a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1999

RS Vwgh 1999/12/14 99/11/0268

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs2b;KFG 1967 §75 Abs4;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Lenkers zur Ablieferung seines Führerscheines auf Grund des Entziehungsbescheides endet mit Ablauf der Entziehungszeit. Von diesem Zeitpunkt an ist die Vollstreckung der Verpflichtung und die Hereinbringung der verhängten Geldstrafe (Beugestrafe) unzulässi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/10 97/02/0528

Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. April 1997 für schuldig befunden, er habe "in der Zeit vom 29.4.1996 bis 7.5.1996 auf der Bezirkshauptmannschaft Bregenz nach der am 29.4.1996 eingetretenen Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides den Führerschein nicht unverzüglich bei der Behörde abgeliefert". Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 75 Abs. 4 Kraftfahrgesetz 1967 begangen, weshalb gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.07.1998

RS Vwgh 1998/7/10 97/02/0528

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 93/03/0226 1 Stammrechtssatz Nach § 75 Abs 4 KFG ist einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines der Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides. Diese Verpflichtung besteht als Dauerdelikt so lang... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1998

RS Vwgh 1998/7/10 97/02/0528

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Strafbarkeit eines Verhaltens setzt grundsätzlich Verschulden voraus. Ein Verschulden des Bf konnte aber erst ab dem Zeitpunkt vorliegen, ab dem er von der ihm durch den Entziehungsbescheid auferlegten Verpflichtung zur unverzüglichen Abgabe des Führerscheins Kenntnis erlangt hatte bzw erlange... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/20 97/11/0385

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 24. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Zeit von 18 Monaten vorübergehend entzogen. Der Beschwerdeführer wurde gemäß § 75 Abs. 4 KFG 1967 aufgefordert, den Führerschein unverzüglich bei der Behörde abzuliefern. Einer allfälligen Ber... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.01.1998

RS Vwgh 1998/1/20 97/11/0385

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs4;VVG §10 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0118 E 3. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Rechtmäßigkeit des Titelbescheides kann im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr aufgerollt werden. (Hinweis auf E vom 6.3.1973, 1538/72, VwSlg 8378 A/1973) European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/26 97/11/0055

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 5 Abs. 2 VVG eine Geldstrafe von S 3.000,-- verhängt und es wurde ihm eine Geldstrafe von S 5.000,-- für den Fall angedroht, daß er nicht binnen zwei Wochen von der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bundespolizeidirektion Linz vom 7. Dezember 1995 seinen Führerschein bei der Erstbehörde abliefert. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 12. März 1997, B 507/97, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1997

RS Vwgh 1997/6/26 97/11/0055

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;KFG 1967 §75 Abs4;VVG §5 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschluß des VwGH, mit dem einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachschulung gem § 64a Abs 2 KFG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, steht der Vollstreckung des auf § 75 Abs 2b KFG gestützten Entziehungsbescheides sowie ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/19 95/11/0413

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde 1. gemäß § 75 Abs. 2b KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von drei Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, 2. gemäß § 64a Abs. 2 KFG 1967 angeordnet, daß sich der Beschwerdeführer innerhalb von 2 Monaten einer Nachschulung zu unterziehen hat, und 3. ihm gemäß § 75 Abs. 4 K... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1996

RS Vwgh 1996/12/19 95/11/0413

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64a Abs1;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Erteilt die Kraftfahrbehörde zunächst einen Auftrag zur Vorlage des Führerscheins, um die mit dem erteilten Nachschulungsauftrag verbundene Verlängerung der Probefrist gem § 64a Abs 1 KFG im Führerschein ersichtlich zu machen (Hinweis E 22.9.1995, 95/11/0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/4 96/02/0434

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juli 1996 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 28. Oktober 1993 abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung nach § 75 Abs. 4 KFG unter Berufung auf § 69 Abs. 1 Z. 2 und 3 AVG keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.10.1996

RS Vwgh 1996/10/4 96/02/0434

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 93/03/0226 1 Stammrechtssatz Nach § 75 Abs 4 KFG ist einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines der Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides. Diese Verpflichtung besteht als Dauerdelikt so lang... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/22 94/11/0008

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt vom 17. März 1993 wurde festgestellt, daß gemäß § 64 Abs. 5 KFG 1967 ein Recht des Beschwerdeführers, von seinem jugoslawischen Führerschein auf dem Gebiet der Republik Österreich Gebrauch zu machen, nicht bestehe. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, seinen "jugoslawischen Führerschein" binnen drei Tagen ab Zustellung des Bescheides zwecks Eintragung der Exkludierungsklausel vorzulegen. Seiner dagegen erhobenen Berufung w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1996

RS Vwgh 1996/2/22 94/11/0008

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs5;KFG 1967 §75 Abs4;VVG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/11/0097 2 (hier: Erzwingung der Vorlage eines ausländischen Führerscheines zwecks Eintragung der Exkludierungsklausel) Stammrechtssatz Die Ablieferung eines Führerscheines gem § 75 Abs 4 KFG stellt die Erfüllung einer unvertretbaren Leistung dar. Für den Fal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/16 93/03/0226

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - im Instanzenzug schuldig erkannt, es unterlassen zu haben, nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entzugsbescheides vom 8. April 1992 den Führerschein unverzüglich der Behörde abzuliefern. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 75 Abs. 4 KFG 1967 begangen, weshalb über ihn gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe)... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 93/03/0226

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 75 Abs 4 KFG ist einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines der Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides. Diese Verpflichtung besteht als Dauerdelikt so lange, als die im Entziehungsbescheid ausgesprochene Entziehungsdauer wä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1992/11/18 92/03/0219

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. August 1992 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 75 Abs. 4 KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen) verhängt, weil er nach der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 18. November 1991 erfolgten Entziehung der Lenkerberechtigung den Führerschein bis 18. Mai 1992 nicht der zuständigen Behörde abgeliefert hatte. N... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 92/03/0219

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs4;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030219.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/20 92/11/0097

Mit rechtskräftigem Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 entzogen und der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 4 leg. cit. verpflichtet, den Führerschein unverzüglich abzuliefern. Die Bundespolizeidirektion Wien drohte dem Beschwerdeführer mit Note vom 16. Oktober 1991 die Verhängung einer Zwangsstrafe von S 5.000,-- für den Fall an, daß er di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0097

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs4;VVG §5;
Rechtssatz: Die Ablieferung eines Führerscheines gem § 75 Abs 4 KFG stellt die Erfüllung einer unvertretbaren Leistung dar. Für den Fall der Unmöglichkeit der Erfüllung ist die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 VVG unzulässig. Befindet sich der Verpflichtete iSd § 75 Abs 4 KFG in Haft, so ist er zwar in seinen Möglichkeiten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0097

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Für die Verpflichtung iSd § 75 Abs 4 KFG ist der Umstand, daß sich der Bf in Haft befindet, grundsätzlich ohne Einfluß. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110097.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/4 91/18/0159

Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) die Lenkerberechtigung für die Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zehn Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Zugleich wurde er unter Bezugnahme auf § 75 Abs. 4 KFG aufgefordert, den Führerschein binnen drei Tagen nach Erhalt dieses Bescheides abzuliefern. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid rechtzeitig Vorstellun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.10.1991

RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0159

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §44a lita;VVG §10 Abs2 lita;
Rechtssatz: Die Verfolgung der Verletzung des § 75 Abs 4 KFG und der behördliche Versuch, die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen, sind zwei verschiedene Formen des Verwaltungszwanges, sodaß der Vorwurf einer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1991

RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0159

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Nichtablieferung des Führerscheins stellt ein Dauerdelikt dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180159.X03 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1991

RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0159

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Die Verletzung des Gebotes des § 75 Abs 4 KFG stellt einen nach § 134 Abs 1 KFG zu ahndenden Straftatbestand dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180159.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/15 90/18/0227

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 29. November 1987 um 5.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kobernaußer Landesstraße bei km 28,4 im Ortschaftsbereich Rödt, Gemeindegebiet Neuhofen, in Richtung Lohnsburg gelenkt zu haben, ohne im Besitz der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 90/18/0227

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Der Führerschein vermag eine bereits entzogene Lenkerberechtigung nicht zu ersetzen, weil er (nur) eine Bestätigung über die erteilte Lenkerberechtigung darstellt, sodaß der Umstand, daß der Besch zum Tatzeitpunkt noch im Besitz des Führerscheins ist, ohne Bedeutung ist, wenn di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

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