Entscheidungen zu § 7 Abs. 7a KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Kärnten 1997/01/20 KUVS-1172/1/96

Rechtssatz: Stellt sich im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat heraus, daß der Beschuldigte als Prokurist für eine KG zum Tatzeitpunkt zum verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung der Bestimmungen des § 31 Abs 2 Arbeitnehmerschutzgesetz und § 28 Arbeitszeitgesetz bestellt, jedoch zu dieser Zeit nicht zum verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich Beauftragten für die Einhaltung von Bestimmungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 bestellt war und zur Tatzeit auch nicht pe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.01.1997

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