Entscheidungen zu § 6 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2021/11/30 LVwG-S-2216/001-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Einzelrichter Hofrat Dr. Schwarzmann über die Beschwerde von A, ***, CZ-***, TSCHECHISCHE REPUBLIK, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 29.9.2020, ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht erkannt: 1.         Der Beschwerde wird stattgegeben und das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben. Das Verwaltungsstrafverfahren wird... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 30.11.2021

RS Lvwg 2021/11/30 LVwG-S-2216/001-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.11.2021 Norm: KFG 1967 §6KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §134 Abs1VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Der Vorhalt „als Fahrzeuglenker“ und die Zitierung des § 6 Abs 1 KFG, der eindeutig die Anforderungen für Bremsanlagen (nur) in Kraftfahrzeugen normiert, enthält einen Tatvorwurf für einen Mangel am von ihm gelenkten Kfz. [Dem gegenüber] finden sich die Bestimmungen für Bremsanlagen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 30.11.2021

RS Lvwg 2021/11/30 LVwG-S-2216/001-2020

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.11.2021 Norm: KFG 1967 §6KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §134 Abs1VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Soll ein Mangel am Anhänger geahndet werden, ist […] nicht bloß das Lenken eines Kraftfahrzeuges, sondern konkret das Ziehen eines Anhängers (vgl zu dieser differenzierenden Terminologie § 102 Abs 1 erster Satz und § 104 KFG sowie VwGH 2009/11/0087, wonach mit der Wendung „Fahrzeug g... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 30.11.2021

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