Entscheidungen zu § 45 Abs. 2 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2021/10/7 LVwG-AV-1210/002-2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 24. Juni 2021, Zl. ***, betreffend Aufhebung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten, nach mündlicher Verhandlung zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.   Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.10.2021

RS Lvwg 2021/10/7 LVwG-AV-1210/002-2021

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.10.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs2KFG 1967 §45 Abs4KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Gemäß § 45 Abs 6a letzter Satz KFG kann die Behörde eine Bewilligung „bei Missbrauch“ oder „wenn die Vorschriften dieses Absatzes nicht eingehalten werden“ aufheben. Auf ein Wissen des Besitzers einer Bewilligung vom Missbrauch stellt das Gesetz nicht ab. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.10.2021

RS Lvwg 2021/10/7 LVwG-AV-1210/002-2021

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.10.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs2KFG 1967 §45 Abs4KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: § 45 Abs 2, 4 und 6 KFG verpflichtet den Besitzer einer Bewilligung zu bestimmten Verhaltensweisen bei der Durchführung von Probefahrten bzw bei der Verwendung der zugewiesenen Probefahrtkennzeichen. Dazu zählt es insbesondere, Probefahrtkennzeichen ausschließlich für Probefahrt... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.10.2021

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