Entscheidungen zu § 44 Abs. 5 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/11 2001/02/0029

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. November 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 2. September 1998 um 22.45 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges 1. ein zum Verkehr nicht zugelassenes Kraftfahrzeug verwendet, ... 4.  als Lenker des Kraftfahrzeug den Zulassungsschein nicht mitgeführt. Er habe dadurch zu Pkt. 1 eine Verwaltungsübert... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.2004

RS Vwgh 2004/5/11 2001/02/0029

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §44 Abs3;KFG 1967 §44 Abs5;KFG 1967 §44;
Rechtssatz: Wie aus dem letzten Satz des § 44 Abs. 5 KFG 1967 zu ersehen ist, kommt es hinsichtlich der Aufhebung der Zulassung auf die Vollstreckbarkeit des Aufhebungsbescheides, die in den Fällen des § 44 Abs. 3 KFG 1967 sofort nach Erlassung desselben eintritt, an. European Case Law Ide... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.2004

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