Entscheidungen zu § 4 Abs. 7a KFG 1967

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Entscheidungen 61-67 von 67

RS UVS Kärnten 1995/05/02 KUVS-1894-1895/1/94;

Rechtssatz: Liegt eine rechtsgültige Ausnahmegenehmigung zur Tatzeit in Kärnten für einen LKW nicht, wohl aber für die Steiermark vor, so ist der handelsrechtliche Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn der LKW überladen auf Kärntner Straßen fährt. Auf einen Rechtsirrtum kann sich die Beschuldigte nicht berufen, da sie als handelsrechtliche Geschäftsführerin eines Transportunternehmens verpflichtet ist, sich über die einschlägige Rechtslage ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.05.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/07 KUVS-1176/1/94

Rechtssatz: Verantwortet sich der Beschuldigte damit, daß er sich hinsichtlich der Einhaltung der Beladevorschriften im wesentlichen auf seine Fahrer bzw auf seine Disponenten verläßt, wobei seine Kontrolltätigkeit ua darin bestand, daß er die Fahrer von Zeit zu Zeit schriftlich mittels Dienstanweisung darauf aufmerksam gemacht hat, die Beladevorschriften einzuhalten und weiters einmal pro Monat eine Positionskontrolle durchführte und sämtliche Be- und Entladedokumente kontrollierte, so ka... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.03.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/07 KUVS-1396/6/94

Rechtssatz: Verantwortet sich der Beschuldigte als nach außen Vertretungsbefugter einer Kommanditgesellschaft damit, daß der LKW im Ausland durch eine andere Firma überladen wurde und seine Kontrolltätigkeit unter anderem darin bestand, daß er die Fahrer von Zeit zu Zeit schriftlich mittels Dienstanweisung darauf aufmerksam gemacht hat, die Beladevorschriften einzuhalten; desweiteren wurde einmal pro Monat eine Positionskontrolle durchgeführt, wobei sämtliche Be- und Entladedokumente von i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.03.1995

RS UVS Kärnten 1993/12/17 KUVS-1787/3/93

Rechtssatz: Es ist technisch erwiesen, daß überladene Kraftfahrzeuge nicht derartig manövrierfähig sind, wie dies bei Einhaltung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes der Fall wäre. Durch eine Überladung tritt eine konkrete Gefährdung schutzwürdiger Interessen, nämlich der Sicherheit anderer Straßenverkehrsteilnehmer, ein. Da der Bremsweg überladener Kraftfahrzeuge erwiesenermaßen länger ist, ist auch von "nachteiligen Folgen" zu sprechen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.12.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/02 KUVS-821-822/5/93

Rechtssatz: Die Beladevorschriften verfolgen den Zweck, Unfälle zu verhüten und die aus Unfällen entspringenden Schäden gering zu halten. Die Vorschriften über die Beladung von Fahrzeugen soll nicht nur der Beschädigung von Straßen- und Straßenbauanlagen entgegenwirken, sondern auch die möglichste Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten, sodaß die Verletzung dieser Bestimmungen ein hoher Schuldvorwurf begleitet. Dabei ist bei einem Sattelkraftfahrzeug mit Tankaufbau, also ein Fahrzeug e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/26 Senat-KO-92-056

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §103 Abs1 Z1 iVm §101 Abs1 lita und §134 Abs1 KFG 1967 eine Geldstrafe in der Höhe von S 4.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 240 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 13. September 1991 in **** St, H******gasse *, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma P & P GesmbH, welche Zulassungsbesitzer des Sattelkraftfahrzeuges **-*** R und... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.05.1993

RS UVS Kärnten 1992/11/03 KUVS-843-844/3/92

Rechtssatz: Unabhängig davon, daß das Sattelfahrzeug im Ausland (hier Spanien) ohne Kontrollmöglichkeit des inländischen Zulassungsbesitzers beladen wurde, hat der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer für den Beginn der Fahrt des Lastkraftwagens im Inland für den Fall, daß der inländische Zulassungsbesitzer selbst die Kontrolle nicht durchführen kann, so ein effizientes Kontrollsystem vorzusehen und einzurichten, daß die Einhaltung der gesetzlichen Beladevorschriften sichergestellt wird. Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.11.1992

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