Entscheidungen zu § 4 Abs. 7 KFG 1967

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Kärnten 2011/07/01 KUVS-1157-1158/4/2011

Rechtssatz: Die Behauptung des Beschuldigten, die Lenker regelmäßig zu unterweisen, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen sowie die Androhung und Vollziehung von Sanktionen, reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen innerbetrieblichen Kontrollsystems jedenfalls nicht aus und vermochte daher in vorliegendem Fall der Beschuldigte keinesfalls glaubhaft darzutun, dass ihn an den gegenständlichen Verwaltungsü... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.07.2011

TE UVS Salzburg 2002/04/11 22/10006/7-2001th

Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat der Landeshauptmann von Salzburg gemäß § 101 Abs 5 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) das Ansuchen der F Ges.m.b.H. vom 23.8.2001 abgewiesen und die dort beantragte Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung von Transporten mit Lastkraftwagen mit Achslasten von jeweils 12.000 kg und einem Gesamtgewicht von 36.000 kg (Ausnahme von den Bestimmungen des § 4 Abs 7 und 8 KFG) auf der B 178, der L272 und zweier Genossenschaftswege im Gemeindegebiet von U ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 11.04.2002

RS UVS Salzburg 2002/04/11 22/10006/7-2001th

Rechtssatz: "Besondere Gegebenheiten" im Sinne von § 101 Abs 5 Z 1 KFG liegen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen vor, wenn der Transport des Gutes nur unter Überschreitung der Maße und Gewichte möglich und zudem für diesen Transport ein besonders gebautes bzw. ausgestattetes Fahrzeug erforderlich ist (wie z.B. Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge für nicht zerlegbare Holzfertighäuser oder Niederflurfahrzeug für hohe Betonfertigteile). Bei der rechtlichen Beurteilung eines Antrages um Bewil... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 11.04.2002

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