Entscheidungen zu § 4 Abs. 6 KFG 1967

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RS UVS Oberösterreich 2006/07/07 VwSen-161378/4/Br/Ps

Rechtssatz: Das Hineinragen bloß eines geringfügigen Teiles einer Ladung in Form eines biegsamen Maschinenteils, kann in Kenntnis des Transportweges als geringes Verschulden in den Tatfolgen als unbedeutend erachtet werden Schlagworte Tatfolgen, geringes Verschulden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.07.2006

TE UVS Steiermark 2001/12/20 30.17-21/2001

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber im Wesentlichen zur Last gelegt, er habe am 04.01.2000 um 11.10 Uhr im Gemeindegebiet von Graz, auf der A 9, auf Höhe des Südportals des Plabutschtunnels, in Fahrtrichtung Norden, den Kraftwagenzug, bestehend aus dem LKW mit dem Kennzeichen und dem Anhänger mit dem Kennzeichen, gelenkt, obwohl 1.) durch die Beladung die festgesetzte Höchstgrenze für die größte Höhe des Fahrzeuges um 26 cm überschritten worden se... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.12.2001

RS UVS Steiermark 2001/12/20 30.17-21/2001

Rechtssatz: Zwei Übertretungen nach § 101 Abs 1 lit b iVm § 102 Abs 1 KFG liegen vor, wenn die im § 4 Abs 6 Z 1 KFG festgesetzte größte Höhe bei Kraftfahrzeugen und Anhängern von 4 m durch die Beladung sowohl beim Zugfahrzeug, als auch beim Anhänger eines LKW-Zuges überschritten wird. Schlagworte Kumulation Höhe Überschreitung Kraftwagenzug Zugfahrzeug Anhänger mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.12.2001

TE UVS Steiermark 2001/02/19 30.9-44/2000

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2.2.2000, GZ.: 15.1 1999/679, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Gewerbeinhaber der Firma Z E, Erdbewegungen, Sand- und Schottergewinnung mit dem Sitz in F (diese sei Zulassungsbesitzer des Lkw Marke ÖAF, Kennzeichen, Anhänger Schwarzmüller, Kennzeichen) nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten Fahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetztes, KFG 1967 und des Güterbeförderungsgesetzes und ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 19.02.2001

RS UVS Steiermark 2001/02/19 30.9-44/2000

Rechtssatz: Ist eine Ausnahmebewilligung nach § 104 Abs 9 KFG für Sondertransporte mit Überbreite zeitlich abgelaufen, sind auch die im Bewilligungsbescheid erteilten Auflagen nicht mehr rechtswirksam und können nicht mehr Gegenstand einer Verwaltungsübertretung sein. In diesem Falle sind wieder die allgemeinen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes einzuhalten, wie die Bestimmung über die größte Breite von Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne Ausnahmebewilligung. Da jedoch innerhalb der Verfolg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 19.02.2001

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