Entscheidungen zu § 20 Abs. 6 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2014/8/21 Ro 2014/11/0068

Der Mitbeteiligte (ein Verein) stellt mit Schreiben vom 12. Juni 2013 den Antrag auf Bewilligung "zur Verwendung von Blaulicht und Tonfolgehorn" für einen näher bezeichneten "Krankentransportwagen (Rettungswagen)", der über handelsübliche zugelassene Blaulichtbalken mit integrierter Tonfolgeanlage verfüge. In Erledigung dieses Antrags erteilte der Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Juni 2013 die Bewilligung, eine Warnleuchte mit blauem Licht sowie ein Tonfolgehorn auf dem genannten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.08.2014

RS Vwgh 2014/8/21 Ro 2014/11/0068

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §20 Abs6;
Rechtssatz: Sind die drei Voraussetzungen (öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht, Fehlen von Bedenken vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Verwendung des Fahrzeugs für den Rettungsdienst) erfüllt, so ist eine Bewilligung gemäß § 20 Abs. 5 KFG 1967 zu erteilen. Das KFG 1967 bietet, auch im Zusa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.08.2014

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