Entscheidungen zu § 104 Abs. 7 KFG 1967

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TE UVS Steiermark 2000/11/24 30.3-51/1999

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "am 14.8.1998, um 8.22 Uhr bis 8.25 Uhr, in Graz, ab Kreuzung Triesterstraße/Lauzilgasse bis Triesterstraße 328 - Fahrtrichtung Süden, als Lenker der Zugmaschine 1) der mit der Zugmaschine mit einer Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h gezogene Anhängewagen war weder zum Verkehr zugelassen, 2) diesen verwendet, obwohl die vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht bestanden hat. 3) die Fahrt angetrete... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.11.2000

RS UVS Steiermark 2000/11/24 30.3-51/1999

Rechtssatz: Ein Anhänger, der den Bestimmungen des § 62 Abs 1 z 1, 2 und 3 lit a KDV entspricht, indem die Aufschrift "10 km/h" und die vorgeschriebenen Rückstrahler angebracht sind sowie das festgesetzte Gesamtgewicht nicht überstiegen wird, muss auch dann nicht nach § 36 lit a und lit d KFG zum Verkehr zugelassen und haftpflichtversichert werden, wenn er mit einer höheren Geschwindigkeit als 10 km/h gezogen wird. Er bleibt ein "nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger" im Sinne der angefü... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.11.2000

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