Entscheidungen zu § 101 Abs. 1 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2019/1/8 LVwG-1-567/2018-R5

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wolfgang Herzog über die Beschwerde des M W, CH-A, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 27.09.2018, Zl X-9-2018/34801, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde I.   gegen Spruchpunkt 1. Folge gegeben, dieser Spruchpunkt aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren insoweit eingestellt; II.... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 08.01.2019

RS Lvwg 2019/1/8 LVwG-1-567/2018-R5

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.01.2019 Norm: KFG 1967 §101 Abs1 liteKFG 1967 §102 Abs1VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch Tiere fallen unter die Ladungssicherungsvorschrift des Kraftfahrgesetzes. Somit müssen Tiere auf dem Fahrzeug so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sein, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beein... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 08.01.2019

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