Norm: StVO §61KFG §82 Abs5KFG §101 Abs1
Rechtssatz: Ein grundsätzliches Verbot der „Huckepack-Beladung" eines Anhängers ist aus den kraftfahrrechtlichen Normen nicht ableitbar. Entscheidungstexte 2 Ob 99/06g Entscheidungstext OGH 30.11.2006 2 Ob 99/06g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121512 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §101 Abs1 litaKFG §101 Abs1 litdKFG §101 Abs5
Rechtssatz: Eine Auflage der Behörde gemäß § 101 Abs 5 KFG 1967, daß die in der Transportbewilligung angeführten Transporte von einem voranfahrenden Fahrzeug der Gendarmerie zu begleiten sind, dient ausschließlich der Sicherheit des besonders gefährdeten Gegenverkehrs und nicht der Verhinderung von Auffahrunfällen von Straßenbenützern, die dem Schwertransport nachfolgen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIBKFG §101 Abs1 litaKFG §101 Abs1 litdKFG §101 Abs5
Rechtssatz: Die Durchführung bewilligungspflichtiger Transporte ohne Erfüllung der von der Behörde erteilten Auflagen verstößt gegen die als Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB zu wertenden Vorschriften des § 101 Abs 1 lit a und d, Abs 5 KFG 1967 (2 Ob 291/62). Entscheidungstexte 2 Ob 45/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...