Entscheidungen zu § 1 Abs. 4 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/15 92/11/0230

1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (der belangten Behörde) vom 11. September 1992 wurde über Antrag des Bezirksgerichtes Z vom 11. März 1992 gemäß § 1 Abs. 4 KFG 1967 festgestellt, daß ein näher bezeichneter Raupenbagger, mit dem es am 17. März 1989 auf der Brandbergstraße zu einem Unfall mit Sachschaden gekommen sei, im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Unfall als Kraftfahrzeug im Sinne des KFG 1967 gelte. 1.2. Begründend führte die b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1994

RS Vwgh 1994/3/15 92/11/0230

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs4;KFG 1967 §2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 1 Abs 4 KFG geht über den Zweck dieser
Norm: hinaus, weshalb diese im Wege der Auslegung "teleologisch zu reduzieren" ist (vgl dazu F Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, zweite Auflage, S 480 f). Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1994

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