Entscheidungen zu § 7 AV

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Niederösterreich 2002/02/05 Senat-PP-01-0004

Rechtssatz: Befangen kann nur ein Verwaltungsorgan, nicht aber eine Dienststelle sein. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.02.2002

RS UVS Kärnten 1997/04/29 KUVS-470-472/10/96

Rechtssatz: Die bloße Nichtvorlage der Bestätigung allein macht keinen tragfähigen Beweis dafür, daß es dem Lenker an der geforderten fachlichen Befähigung zum Tiertransport tatsächlich gemangelt hat. Der Lenker war gemäß § 7 Abs 2 der Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl Nr. 427/1995 zum fraglichen Zeitpunkt, dem 29.8.1995, nicht verpflichtet eine solche Bestätigung mitzuführen. Dies deshalb, weil der zuständige Minister mit der Verordnung BGBl Nr.427/1995 (Tiertransport-Ausbildungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.04.1997

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