Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Devolutionsantrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, vom 30. April 1998 gemäß § 73 Abs. 1 und 2 AVG als unzulässig zurück. Diesen Bescheid begründete sie im Wesentlichen folgendermaßen: Der Beschwerdeführer habe sich seit 1995 mit Unterbrechungen jeweils auf Grund eines Reisevisums in Österreich aufgehalten. Ein Aufenthaltstitel sei ihm zu keinem Zeitpunkt erteilt worden. Am 13. Mai 1997 habe er ... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ARB1/80;AVG §1;AVG §4 Abs2;AVG §73 Abs2;FrG 1997 §30 Abs3;FrG 1997 §94 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Fremde hat seinen Antrag, dass ihm "das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht zugestanden wird", in seiner g... mehr lesen...
Über Auftrag des D.H. in Sch., Deutschland, lenkte der Beschwerdeführer etwa zur Jahresmitte 1992 einen PKW mit deutschem Kennzeichen, Marke Honda Civic, von Frankfurt am Main nach Österreich. Vereinbarungsgemäß übergab er das Fahrzeug in Klagenfurt an A.T. und reiste dann mit der Bahn zurück. Für diesen Überstellungsdienst war zwischen dem Beschwerdeführer und D.H. als Belohnung ein Betrag in Höhe von DM 500,-- und Auslagenersatz vereinbart worden. Mit Bescheid des Hauptzollamtes... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOGDV 1979 §4 Abs2 litb idF 1989/404;BAO §69;BAO §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/21 95/16/0228 1 Stammrechtssatz Wurde aufgrund der Sondernorm des § 14 Abs 8 AVOG örtlich dieselbe Behörde zuständig, die das Finanzstrafverfahren durchführt, liegt kein Fall der Anwendung der Prioritätsregel vor, weil... mehr lesen...
Gegenstand der drei, vom Verwaltungsgerichtshof wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges verbundenen Beschwerden ist die Vorschreibung von 32 % Einfuhrumsatzsteuer für einen PKW BMW 7/1, Baujahr 1987, der im Jahr 1987 ins Zollgebiet eingebracht wurde (erstangefochtener Bescheid), und für den die Zollschuld gemäß § 177 Abs. 3 ZollG im Jänner 1988 unbedingt wurde, die Vorschreibung von Zoll und 32 % Einfuhrumsatzsteuer für einen PKW Marke Suzuki, Baujahr 1980, der im Jahr ... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §14 Abs8;AVOGDV 1979 §4 Abs2 litb idF 1989/404;BAO §69;BAO §73; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0230 95/16/0229
Rechtssatz: Wurde aufgrund der Sondernorm des § 14 Abs 8 AVOG örtlich dieselbe Behörde zuständig, die das Finanzstrafverfahren d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Steiermark geltend und bringt vor, der Landeshauptmann von Steiermark habe über seine Vorstellung gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde K vom 16. Dezember 1992 nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten nach § 27 VwGG entschieden. § 7 des Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 123/1967, regelt das Vorstellu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/09 Gemeindeaufsicht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §4 Abs2;AVG §5;AVG §73 Abs2;BGdAG 1967 §3 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Als oberste Instanz, die der Bf anzurufen rechtlich in der Lage war, ist im Anwendungsbereich des AVG auch die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde anzusehen, an die im Wege der Devoluti... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation35/02 Zollgesetz
Norm: AVOGDV 1979 §4 Abs2 litb;AVOGDV 1979 §6;ZollG 1988 §174 Abs3 lita;
Rechtssatz: Bei Entstehen der Zollschuld nach § 174 Abs 3 lit a ZollG 1988 ist eine Delegierung auf Grund der Verordnung zur Durchführung des AVOG erst ab 1.1.1980 möglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986160254.X01 ... mehr lesen...