Norm: ASGG §50 Abs1 Z6GehKG §28 Abs4GehKG §34 Abs1GehKG §37 Abs1
Rechtssatz: Die Festsetzung des Ergänzungsbetrages gemäß § 28 Abs 4 GehKG durch die Pharmazeutische Gehaltskasse stellt keinen die Gerichte bindenden Bescheid dar. Entscheidungstexte 10 ObS 179/98s Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 179/98s 10 ObS 312/00f Entsche... mehr lesen...
Norm: AlVG §41ASVG §162ASVG §166 Abs1 Z2GehKG §28 Abs4
Rechtssatz: Aus § 28 Abs 4 GehKG ergibt sich, dass eine Ergänzung auf die vollen Bezüge erst in Betracht kommt, wenn die laufenden Leistungen des Krankenversicherungsträgers die Höhe der vollen Nettobezüge nicht erreichen. Dieser Ergänzungsanspruch ist subsidiär und kann nicht vor dem primären Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen, Bei der Beurteilung, o... mehr lesen...