Entscheidungen zu § 51 Abs. 2 SchOG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/10 2001/10/0186

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Juli 2001 wurde der von der beschwerdeführenden Partei an die mitbeteiligte Partei zu entrichtende Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeitrag für das Jahr 1999/2000 mit S 1,077.336,61 festgesetzt. Begründend wurde u. a. ausgeführt, sowohl die Sporthalle in H. als auch die Turnsaalanlage, die der Volks- und Hauptschule in L. zur Verfügung stünden, seien Teile der Pflichtschulliegenschaften der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.2001

RS Vwgh 2001/12/10 2001/10/0186

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;
Rechtssatz: Die Auffassung, dass eine Unterscheidung der Aufwendungen in solche, die auf den Schulbetrieb zurückzuführen seien, und solche, die auf außerschulische Nutzungen zurückzuführen seien, in der Praxis mit einem unv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2001

RS Vwgh 2001/12/10 2001/10/0186

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;
Rechtssatz: Durch schulfremde Nutzungen verursachte Aufwendungen können keinesfalls den im Sinne des § 51 Abs 1 PSchOG OÖ 1992 zur Leistung von Beiträgen zum laufenden Schulerhaltungsaufwand verpflichteten Gemeinden anteils... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/9 98/10/0338

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (BH) vom 21. März 1995 wurde dem Einspruch der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Schulerhaltungsbeiträgen für das Jahr 1994 durch die mitbeteiligte Partei insoweit Folge gegeben, als Kreditzinsen in der Höhe von S 57.018,45 nicht in die Schulerhaltungs- und Gastschulrechnung aufzunehmen seien. Die Kopfquote wurde daher mit S 16.440,02 festgesetzt und ausgesprochen, dass die beschwerdeführenden Partei der mitbetei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2000

RS Vwgh 2000/10/9 98/10/0338

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/10/0337 E 9. Oktober 2000
Rechtssatz: Nach § 51 Abs 3 OÖ PSchOG 1992 hat der Einspruch gegen eine Zahlungsaufforderung die Wirkung, dass die - nach der Schulsitz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2000

RS Vwgh 2000/10/9 98/10/0338

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §50 Z1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/10/0337 E 9. Oktober 2000
Rechtssatz: Die Kosten all jener Maßnahmen, die erforderlich sind, um das fortwährende Fu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2000

RS Vwgh 2000/10/9 98/10/0338

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §50 Z1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/10/0337 E 9. Oktober 2000
Rechtssatz: Die Kosten nur solcher Sanierungsmaßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Fun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2000

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