Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundeskommunikationssenat den Antrag der Beschwerdeführerin, eine Förderung nach dem Presseförderungsgesetz 2004 zu gewähren und darüber im Falle der Ablehnung des Antrages bescheidmäßig zu entscheiden, zurück. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der diese mit Beschluss vom 27. Februar 2007, B 221/06-3, abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 18. Juni 2001 wurde der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 3 Abs. 1 und 2 iVm §§ 5 und 6 Privatradiogesetz (PrR-G), iVm § 49 Abs. 3a Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Dauer von 10 Jahren ab 20. Juli 2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das - näher beschriebene - Versorgungsgebiet "Innsbruck" (Name der Funkstelle: Innsbruck 3, Frequenz: 106,50 MHz) erteilt, wobei das Programm ein 24 Stu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/02 Rundfunk40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art140;KOG 2001 §11 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/04/0145
2002/04/0034
Rechtssatz: Der Bundeskommunikationssenat ist gemäß § 11 Abs. 2 KommAustria-Gesetz (KOG) als Berufungsbehörde mit reformatorischer Entscheidungsbefugnis iSd... mehr lesen...