Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde einer Beschwerde der beiden Beschwerdeführer gegen die am 1. Dezember 1988 erfolgte Anordnung einer Hausdurchsuchung in ihren Räumlichkeiten in N. nicht Folge gegeben. Auf Grund einer bei der belangten Behörde am 19. Juli 1988 eingelangten Anzeige wegen Abgabenhinterziehungen im Zusammenhang mit der Firma T. seien finanzstrafbehördliche Erhebungen durchgeführt worden, die sich auch auf den Erstbeschwerdeführer erstreckt h... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §93 Abs2;
Rechtssatz: Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (Hinweis E 8.9.1988, 88/16/0093). Der für die Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung erforderliche Verdacht muß schon im Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung vorhande... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. September 1988, Zl. 88/16/0093 verwiesen, mit welchem die Beschwerdeentscheidung der belangten Behörde vom 11. April 1988 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. Der Gerichtshof hatte hierbei für bestimmend... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;FinStrG §93 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der Abgabenschuldner in seiner den Ersatzbescheid bekämpfenden Verwaltungsgerichtshofbeschwerde im Einklang mit seinem Vorbringen im ersten Rechtsgang, Begründungsmängel des ihn betreffenden Hausdurchsuchungsbefehles hins... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §93 Abs1 idF 1984/532;FinStrG §93 Abs2 idF 1984/532; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 146;
Rechtssatz: Der Wohnungsinhaber hat Anspruch auf Mitteilung der Verdachtsgründe im Hausdurchsuchungsbefehl. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten ... mehr lesen...