Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B970/93 ein Verfahren über eine Beschwerde anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der Beschwerdeführer, gegen den mit Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt im Jänner 1984 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden war, erhob gegen eine Strafverfügung der Finanzstrafbehörde erster Instanz fristgerecht Einspruch und beantragte gemäß §58 Abs2 litb FinStrG die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: EMRK Art6 Abs3 litcFinStrG §77 Abs3
Leitsatz: Aufhebung der Einschränkung der Beigabe eines Pflichtverteidigers
auf Fälle der obligatorischen Zuständigkeit des Spruchsenates im
Finanzstrafverfahren wegen Verstoß gegen Art6 Abs3 litc EMRK;
keine Möglichkeit des Abstellens auf die Gegebenheiten des
Einzelfalles
Rechtssatz: Aufgrund ... mehr lesen...