Entscheidungen zu § artikel1zu54 Abs. 2 FinStrG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1989/12/15 A142/89

Begründung: I. 1. Mit der vorliegenden, auf Art137 B-VG gestützten, gegen die "Republik Österreich" (richtig: gegen den Bund) gerichteten, am 14. Juni 1989 zur Post gegebenen Klage begehrt der Kläger die Herausgabe von 46 Orientteppichen, die im Zuge des gegen ihn beim Landesgericht Salzburg zu 26 Vr 126/89 anhängigen Verfahrens beschlagnahmt wurden. Außerdem wird Kostenersatz begehrt. 2. Der Klage liegt folgender - sich aus dem vorgelegten Strafakt des Zollamtes Salzburg Str... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.12.1989

RS Vfgh 1989/12/15 A142/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegFinStrG §54 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Herausgabe der im Zuge eines Finanzstrafverfahrens beschlagnahmten Teppiche wegen Nichtzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes; Geltendmachung des Anspruches im anhängigen strafgerichtlichen Verfahren möglich
Rechtssatz: Der B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.12.1989

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