Entscheidungen zu § artikel1zu53 Abs. 5 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 1995/1/10 14Os136/94

Norm: FinStrG §53 Abs5
Rechtssatz: Finanzordnungswidrigkeiten hat das Gericht niemals zu ahnden (§ 53 Abs 5 FinStrG), also auch nicht bei subjektiver Konnexität (Dorazil-Harbich Anmerkung 12 zu § 53 FinStrG). Der zur
Begründung: der Gerichtszuständigkeit herangezogene "Grundsatz der perpetuatio fori" (§ 210 StPO) kommt im Hinblick auf die spezielle Zuständigkeitsvorschrift des § 53 Abs 5 FinStrG nicht zum Tragen. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1995

TE OGH 1991/6/6 15Os17/91

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurde Dr. Heinrich W***** des "versuchten Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung" (richtig: des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung) nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG als Beteiligter nach § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Ihm wird inhaltlich des Schuldspruchs angelastet, "als verdeckter Alleingesellschafter der Firmen A***** GesmbH sowie O***** GesmbH im Zeitraum M... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.06.1991

TE OGH 1989/11/15 14Os120/89

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Helge B*** des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG als Beteiligter nach §§ 11 zweiter Fall FinStrG (A 1 bis 12) und Roland T*** des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG (B 1 bis 3) schuldig erkannt. Darnach hat Helge B*** in der Zeit vom 25.Feber 1977 bis 17. November 1979 i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.11.1989

TE OGH 1988/6/30 12Os37/88

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 6.Oktober 1939 geborene beschäftigungslose Leopold M*** des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, zwischen dem 18.August 1975 und dem 27.Februar 1976 an verschiedenen Orten Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland in insgesamt 32 Fällen dadurch, daß er Kraftfahrzeuge von der Bundesr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1988

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