Entscheidungen zu § artikel1zu33 Abs. 3 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-33 von 33

RS Vwgh 1986/9/17 83/13/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs3;FinStrG §34 Abs1; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:OGH 26.3.1982, 10 Os 35/82, EvBl 1983/10;
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber offensichtlich davon ausgeht, daß auch bei hinterzogenen Abgaben eine Abgabenfestsetzung möglich ist (§ 55 FinStrG - Voraussetzung für die Durchführung der mündlichen Verhandl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

RS Vwgh 1986/9/17 83/13/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs3;FinStrG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Abgabenverkürzung ist nicht nur dann verwirklicht, wenn die Abgabe überhaupt nicht eingeht, sondern auch dann, wenn sie ganz oder teilweise dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt, in dem er darauf nach dem Gesetz Anspruch hat bzw in welchem die bescheidmäßige Veranlagung bei pflichtgemäßer Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

RS Vwgh 1986/9/15 84/15/0134

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;FinStrG §33 Abs3 litb;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Für alle Abgaben, die - wie die Umsatzsteuervorauszahlungen - selbst zu berechnen sind, gilt, daß eine Abgabenverkürzung bewirkt ist, wenn die Abgaben ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden (Hinweis auf OGH 18.3.1982, 13 Os 16/81, SSt 53/10). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1986

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